Schadenmanagement
Damit Sie uns Ihren Schaden rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr melden können, nutzen Sie bitte unseren Kontakt per E-Mail oder WhatsApp in der Kategorie Kontakt. Die Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen wie Fotos oder Protokolle können Sie direkt anhängen. Nach dem Erhalt der Schadenmeldung melden wir uns innerhalb unserer Geschäftszeiten kurzfristig per E-Mail oder Telefon bei Ihnen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
Und was ist, wenn es einmal zu einem Schaden kommt?
- Verhalten Sie sich so, als wären Sie nicht versichert
- Sorgen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für eine Minderung oder Abwendung des Schadens
- Informieren Sie die Behörden bei Bedarf (Polizei, Feuerwehr je nach Schadenart)
- Machen Sie Fotos von den Beschädigungen
- Melden Sie uns den Schaden, wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab
Die Schadenmeldung sollte zeitnah erfolgen. Also schieben Sie die Meldung nicht auf die lange Bank. Im Notfall ist es aber selbstverständlich, dass zum Beispiel bei einem Brand, erst die Feuerwehr gerufen wird. Die Schadenmeldung können Sie machen, wenn der Brand gelöscht ist.
Das weitere Vorgehen ist je nach Schadenart und Schadenausmaß sehr unterschiedlich. Bei einer Regattakollision entstehen andere Beschädigungen als bei einer Grundberührung. Je nach Schadenausmaß und Schadenursache kann es erforderlich sein, dass ein Sachverständiger beauftragt werden muss. Darüber informieren wir Sie, sobald uns ausreichende Informationen vorliegen, um den Schaden dahingehend zu prüfen.
Wir arbeiten ausschließlich mit freien und unabhängigen Sachverständigen zusammen. Eigene Sachverständige beschäftigt IPP northport InsurancePartner Platform GmbH nicht. Der Sachverständige stimmt den Besichtigungstermin mit Ihnen direkt ab.
Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist kein Sachverständiger erforderlich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit einer Werft bzw. einem Reparaturbetrieb auf.
In vielen Fällen sind Fotos und ein Kostenvoranschlag für die Schadenfallprüfung ausreichend. Nach dem Erhalt der Unterlagen und dem Abschluss der Schadenfallprüfung werden wir Sie über den weiteren Vorgang unterrichten. Oftmals erhalten Sie schnell und unbürokratisch eine Reparaturfreigabe, so dass der Auftrag zur Reparatur vergeben werden kann. Nach der Reparatur reichen Sie uns dann eine Rechnungskopie für die abschließende Bearbeitung ein.
Sollten wir widererwartend noch weitere Unterlagen benötigen, werden wir Sie darüber informieren.
Bitte erteilen Sie keinen Reparaturauftrag, bevor Sie eine Freigabe von uns erhalten haben. Durch die Reparatur verändern Sie das Schadenbild und wenn der Schaden ggfls. nicht mehr durch einen Sachverständigen besichtigt und somit festgestellt werden kann, ist die weitere Abwicklung schwierig. Hierdurch kann es unter der Maßgabe der gesetzlichen Grundlage sogar zu einer Ablehnung des Schadens kommen. Einzige Ausnahme hiervon sind Arbeiten im Rahmen der Schadenminderung. In diesem Fall halten Sie die Arbeiten und Beschädigungen bitte detailliert mit aussagekräftigen Bildern fest.
Helfen Sie uns, damit wir Ihren Schaden schnellstmöglich bearbeiten können und lassen Sie uns möglichst alle angeforderten Unterlagen und Daten zukommen. Sehr häufig führen fehlende Unterlagen und Angaben zu einer Verzögerung in der Bearbeitung. Diese Verzögerungen sind in einer ohnehin sehr kurzen Wassersport-Saison ärgerlich.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel ....